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Aufhebung der Anbauerlaubnis von Gentech-Kartoffel Amflora

BÖLW bekräftigt die Forderung nach einem Zulassungs-Moratorium: Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union die Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel der BASF "Amflora" für nichtig zu erklären, kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein

Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW):

Berlin, 13.12.2013. Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union die Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel der BASF "Amflora" für nichtig zu erklären, kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein:

"Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist ein wichtiges Signal. Die EU-Kommission hat während des Zulassungsverfahrens der Gentech-Kartoffel Amflora eindeutig geschlampt. Unsere Kritik – und die des Europäischen Rechnungshofes, des EU-Parlamentes und vieler Fachleute – beschränkt sich aber nicht auf Verfahrensfehler. Das EU-Zulassungsverfahren hat Defizite, die ein Risiko für Landwirtschaft, Natur und Verbraucher darstellen: 

    1. Die EFSA-Gutachter sind nicht unabhängig von der Industrie, deren Produkte sie beurteilen sollen.
    2. Die Studien, die für die Zulassung erforderlich sind, werden im Auftrag der Antrag stellenden Unternehmen selbst angefertigt.
    3. Die Fütterungsversuche werden zu kurz durchgeführt.
    4. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf das gentechnisch veränderte Eiweiß, statt die ganze Pflanze im Anbausystem in den Blick zu nehmen.
    5. Kombinationswirkungen verschiedener Gentechnik-Konstrukte werden nicht ausreichend untersucht.

Seit nunmehr zwei Jahren liegt eine von 100 000 Bürgern gezeichnete Petition im Deutschen Bundestag, ohne dass diese entschieden wurde. Das heutige Urteil zeigt: es wird höchste Zeit, dass der neue Bundestag zu einem Abschluss kommt. Die Forderung der Petition ist aktueller denn je. Die Bundesregierung muss sich in Brüssel für ein Moratorium der Gentechnik-Zulassung einsetzen!"

Hintergrund

Im Jahr 2010 hatte die EU-Kommission der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora aus dem Hause BASF nach 13-jährigem Verfahren die Zulassung zum Anbau und für die Verwendung als Futtermittel erteilt. Ungarn hatte bereits kurz danach ein nationales Anbauverbot für die Kartoffel ausgesprochen. Begründet wurde die Entscheidung mit den erheblichen gesundheitlichen Bedenken, da ein Antibiotika-Resistenz-Gen in die Kartoffel als Marker eingebaut wurde. Weiterhin klagte Ungarn gegen die Kommissionsentscheidung und wurde dabei von Österreich, Luxemburg, Frankreich und Polen unterstützt. Dieser Klage gab das Gericht der Europäischen Union heute statt. Seinen Urteilsspruch begründete das Gericht mit erheblichen formalen Fehlern der EU-Kommission beim Zulassungsverfahren. In diesem Zusammenhang "geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte."

Weitere Informationen zur Petition des BÖLW lesen Sie unter:
http://www.boelw.de/petition-gentechnik.html

In der Studie "Risiken mit amtlichem Siege" erfahren Sie mehr zu den Defiziten des EU-Zulassungsverfahrens von Gentech-Pflanzen. Online abrufbar unter:
http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Gentechnik/Risiken_mit_amtlichem_Siegel_110930.pdf

 

Artikel Tags: Genfood, Gentechnik, BASF

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